In Österreich werden 12,2 Prozent der Höfe von Landwirtinnen und Landwirten bewirtschaftet die unter 35 Jahre alt sind. Damit verfügen wir über die jüngste Landwirtschaft in der Europäischen Union. Die erstmalige eigenverantwortliche Aufnahme der Landwirtschaft kann jedoch für viele eine große Herausforderung sein. Ziel der Agrarpolitik ist es daher die Hofübernehmerinnen und –übernehmer in dieser Phase mit zielgerichteten Maßnahmen zu unterstützen und die Hofübernahme weiterhin attraktiv zu halten.
Was hat sich im Vergleich zur letzten GAP verändert?
Die Ergänzende Einkommensstützung in Form einer Top-up Zahlung zu den Direktzahlungen der ersten Säule bleibt für bis zu 40 ha erhalten. Die Niederlassungsprämie hingegen wird angepasst und erweitert. Ebenso werden die bewährten Weiterbildungsangebote fortgeführt, jedoch wird der Förderungssatz von 50 % auf 66 % für Lehrgänge angehoben. Der modulare Aufbau, soll insbesondere auch Frauen einen Quereinstieg ermöglichen.
Wie viel Unterstützung bekommt man?
Neben den zahlreichen Weiterbildungs- und Beratungsangeboten gibt es direkte finanzielle Unterstützung in Form der Ergänzenden Einkommensstützung für die ersten fünf Jahre und der einmaligen Niederlassungsprämie:
Ergänzende Einkommensstützung: 66 € pro Hektar (bis zu 40 Hektar)
Niederlassungsprämie: 3.500 € bis max. 15.000 €
Details zur Niederlassungsprämie
Die Voraussetzungen zum Erhalt der Prämie sind ein Mindestarbeitskräftebedarf von 0,5 bAKh und die Vorlage eines Betriebskonzeptes. Die Maßnahme ist in 4 Modulen aufgebaut:
Basisbeihilfe 3.500 €
Eigentumsübergang des Betriebes 2.500 €
Betriebszweigspezifische Meisterprüfung oder höherer Abschluss 5.000 €
Führung von Aufzeichnungen (mind. 3 Jahre) 4.000 €